Schulsozialarbeit
Seit 2017 hat das Land Niedersachsen die Verantwortung für die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung übernommen und als Landesaufgabe - RdErl. d. MK vom 1.08.2017 - 25.6 - 84030 - VORIS 22410 - definiert.
Was ist Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit ist ein präventives Angebot der Jugendhilfe am Standort Schule. Sie ist da für Kinder und Jugendliche, für Eltern und für Lehrkräfte. Schulsozialarbeit berät neutral und freiwillig und unterliegt dabei einer Schweigepflicht. Die Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Angebot der Jugendhilfe. Darüber hinaus versteht sich Schulsozialarbeit als Kooperationsangebot an SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte. Eine Einbindung in den organisatorischen Gesamtablauf der Schule ist deshalb für die sozialpädagogische Arbeit wichtig.
Ziele der Schulsozialarbeit
Die Ziele der sozialpädagogischen Arbeit orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der SchülerInnen, der Eltern und der Lehrkräfte. Die folgende Aufzählung von Zielen kann von Jahr zu Jahr in ihren Schwerpunkten variieren:
Aufgaben von Schulsozialarbeit
SchülerInnen
LehrerInnen
Eltern
Gremienarbeit
Ein wichtiger Arbeitsbereich der Sozialarbeiter einer Schule, der sich nachhaltig auf die positive Vernetzung mit Kooperationspartnern auswirkt, ist die Mitarbeit in Arbeitskreisen. Neben den schulischen Gremien gibt es eine Vielzahl fachspezifischer Arbeitskreise, in denen ein intensiver Austausch unter Fachkräften, die Weitergabe von Informationen und die Transparenz der unterschiedlichen Arbeitsfelder im Mittelpunkt stehen.
Mitwirkung an Schulprogrammen und der Schulentwicklung
Neben Angeboten für SchülerInnen hat die Sozialarbeit an Schulen auch institutionsbezogene Aufgaben, darunter die Mitarbeit in schulischen Gremien. Sie berät die Institution Schule und die Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen und Erfordernissen und beteiligt sich an der Schulentwicklung. Die Mitwirkung an Strukturierungsprozessen in der Schule, wie gegenwärtig die Offene Ganztagsschule, ist erwünscht. Die Schule ist ein sich ständig entwickelnder Lern- und Lebensort, dazu muss auch Sozialarbeit an Schulen als eigenständige Institution im Schulprogramm und in der Schulentwicklung vertreten sein.