Sprachförderung
Die Sprachfördermaßnahmen richten sich an Kinder, die über keine oder nur sehr unzureichende Deutschkenntnisse verfügen. Der Förderunterricht beginnt ein Schuljahr vor der Einschulung. Die künftigen Lernanfängerinnen und Lernanfänger werden seit dem Schuljahr 2018/2019 integrativ sprachlich in der jeweiligen Kita geschult. Für Kinder, die keine vorschulische Einrichtung besuchen, ist die jeweilige Grundschule für eine Überprüfung und eine eventuelle Förderung zuständig.
Welche Kinder sollen an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen?
Die Kinder sollten deutlich genug sprechen, damit sie von anderen verstanden werden.
Das Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes dient dazu, die Deutschkenntnisse des Kindes zu überprüfen und damit die Entscheidung zu begründen, ob das Kind zur Teilnahme an einer besonderen sprachfördernden Maßnahme verpflichtet wird. Dazu werden der aktive und passive Wortschatz des Kindes, sein Sprachverständnis und seine aktive Sprachstrukturierung erfragt und eventuell überprüft.
Welche Kinder sollen nicht an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen?
Die Sprachförderung
Wenn die Deutschkenntnisse von Kindern nicht ausreichen, werden diese entweder im Kindergarten sprachlich geschult, oder in der Grundschule, wenn sie keine vorschulische Einrichtung besuchen.