Sprachförderung

Sprachförderung


Die Sprachfördermaßnahmen richten sich an Kinder, die über keine oder nur sehr unzureichende Deutschkenntnisse verfügen. Der Förderunterricht beginnt ein Schuljahr vor der Einschulung. Die künftigen Lernanfängerinnen und Lernanfänger werden seit dem Schuljahr 2018/2019 integrativ sprachlich in der jeweiligen Kita geschult. Für Kinder, die keine vorschulische Einrichtung besuchen, ist die jeweilige Grundschule für eine Überprüfung und eine eventuelle Förderung zuständig.
Welche Kinder sollen an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen?

  • Zielsetzung des Verfahrens
    Die Sprachfördermaßnahmen richten sich an Kinder, die über keine oder nur sehr unzureichende Deutschkenntnisse verfügen. Dies sind vor allem Kinder, deren Erstsprache / Familiensprache nicht Deutsch ist.
    Um im Unterricht des 1. Schuljahrgangs mitarbeiten zu können, müssen Kinder
    über einen altersangemessenen passiven und aktiven Wortschatz verfügen (dabei ist der passive Wortschatz stets größer als der aktive);
  • kindgerecht strukturierte Äußerungen (also grammatisch nicht zu komplizierte Aussagen, Fragen und Aufforderungen) verstehen;
  • in der Kommunikation mit anderen Menschen ihrem Alter angemessen agieren und reagieren können.

Die Kinder sollten deutlich genug sprechen, damit sie von anderen verstanden werden.

Das Verfahren zur Feststellung des Sprachstandes dient dazu, die Deutschkenntnisse des Kindes zu überprüfen und damit die Entscheidung zu begründen, ob das Kind zur Teilnahme an einer besonderen sprachfördernden Maßnahme verpflichtet wird. Dazu werden der aktive und passive Wortschatz des Kindes, sein Sprachverständnis und seine aktive Sprachstrukturierung erfragt und eventuell überprüft.

Welche Kinder sollen nicht an der Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen?

  • Die Sprachfördermaßnahmen der Grundschulen im Schuljahr vor der Einschulung sind nicht für Kinder vorgesehen, die einen Kindergarten besuchen;
  • die aufgrund sonderpädagogischen Förderbedarfs in einer integrativen Einrichtung sind und dort spezifisch gefördert werden;
  • die über einen altersangemessenen passiven und aktiven Wortschatz verfügen und beim Sprechen lediglich Abweichungen in Grammatik oder Aussprache zeigen.

Die Sprachförderung
Wenn die Deutschkenntnisse von Kindern nicht ausreichen, werden diese entweder im Kindergarten sprachlich geschult, oder in der Grundschule, wenn sie keine vorschulische Einrichtung besuchen. 


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